Ein professionelles Korrektorat gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Leserinnen und Leser nicht durch störende Auffälligkeiten vom Inhalt des Textes abgelenkt werden.
Dafür wird der Text mit fundierten Kenntnissen auf einwandfreie Orthografie, Interpunktion und Grammatik geprüft. Durch den Blick von „von außen“ werden dabei auch zuverlässig jene Lapsus Calami entdeckt, die nach vielen Korrekturläufen – oder vielleicht gerade deswegen – übersehen worden sind.
Ganz nach Ihren individuellen Anforderungen berücksichtigt mein qualifiziertes Korrektorat außer der Prüfung der Rechtschreibung, Zeichensetzung und der Grammatik viele weitere Elemente. Dazu gehören zum Beispiel sprachliche Sonderanforderungen – wie Text-Styleguides oder die Corporate Language –, die verschiedenen Fachsprachenschreibweisen, unterschiedliche Rechtschreibregeln oder DIN.
Bei bestimmten Anforderungsprofilen kann die Grenze zwischen Korrektorat und Lektorat fließend sein.
Gern berate ich Sie.
Weitere Informationen zum Korrektorat
Das Ziel eines professionellen Korrektorats ist es, die Fehlerquote der Rechtschreibung, der Grammatik und der Zeichensetzung eines Textes so weit wie möglich zu minimieren. Dafür wird mit einem qualifizierten Korrektorat geprüft, ob die Regeln der deutschen Rechtschreibung eingehalten wurden.
Da es bei dieser Text-Optimierung vielerlei Varianten geben kann, besprechen wir vor Beginn der Bearbeitung, welche Leistungen und nach welchem Regelwerk Sie die Optimierung Ihres Textes wünschen.
- Wortschreibung (kontextabhängig): Groß- und Kleinschreibung, Substantivierungen, Zusammen- und Getrenntschreibung, Koppelungen;
- Interpunktion;
- Grammatiken: Satz- und Wortgrammatik;
- Einheitlichkeit der Schreibweisen: Namen (Eigen-/Firmen-/Produktnamen), Zahlen, Zählungen, Fachbegriffe, Maße, Währungen, Abkürzungen, Zitation, (Inhalts-)Verzeichnisse, Paginierung, Bildunterschriften, Glossare;
- typografische Satzzeichen bzw. Interpunktionszeichen: Bindestriche, Auslassungspunkte, An- und Abführungszeichen (deutsche, britische bzw. amerikanische, französische wie Guillemets bzw. Chevrons), geschützte Leerzeichen;
- Sonderschreibweisen: Text-Styleguides, Corporate Identity, Fachsprache, Genderschreibweisen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass in der Regel bei einem „reinen“ Korrektorat keine sachliche oder stilistische Prüfung erfolgt. Grobe stilistische Auffälligkeiten werden jedoch angemerkt.
Im Rahmen des erweiterten Korrektorats beziehungsweise der Schlussredaktion können viele weitere Elemente geprüft werden.
Gern berate ich Sie.
Zu Beginn der Rechtschreib- und Tippfehlerkontrolle vereinbaren wir, nach welchem Reglement der Text geprüft werden soll.
Die Prüfung und Korrektur kann nach folgenden Regelwerken durchgeführt werden:
- Ihren Vorgaben (sprachliche Sonderanforderung): Hausregeln, Corporate Wording, Text-Styleguide;
- Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung, letzte Fassung;
- Variantenschreibweisen der Duden-Bände in der aktuellsten Fassung;
- WAHRIG, letzte Fassung von 2016;
- Fachsprachen,
z. B. Wissenschaftssprache (DIN ISO 690:2013-10); - Schreib- und Gestaltungsnormen,
z. B. DIN 5008; DIN 1421; DIN 1333; DIN 1338; - Rechtschreibregeln der Schweiz: Schreibweisungen der Schweizerischen Bundeskanzlei;
- Rechtschreibregeln Österreich: Österreichisches Wörterbuch (ÖWB);
- klassische Rechtschreibung (bis 1998);
- Presseschreibweisen der Nachrichtenagenturen wie AFP, dpa, epd, KNA, Reuters, sid.
Im Rahmen des erweiterten Korrektorats kann die Prüfung weiterer Elemente vereinbart werden. Dazu gehört zum Beispiel die Kontrolle der typografischen und mikrotypografischen Elemente des Textes, wie
- Zeilenumbruch,
- Schriftgröße, -auszeichnungen und Schriftart,
- die Absatzkontrolle, zum Beispiel auf „Witwe“, „Schusterjunge“,
- die Spationierung der Buchstaben, Zeichen und Worte sowie
- dem Format.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auch unter „Schlussredaktion“.
Bitte berücksichtigen Sie: Trotz aller Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt und fachlicher Kompetenz kann im Korrektorat eine Fehlerfreiheit nicht garantiert werden.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Publikation zur Erstbearbeitung vorgelegt wurde, je unfertiger die Textfassung, je umfangreicher und fehlerbehaftet das Originaldokument, je kurzfristiger die Terminierung ist und wenn der Text in verschiedenen Versionen vorgelegt wurde.
Das Korrektorat ist daher eine Beratungsleistung nach § 611 ff. BGB; eine Gewährleistung ist ausgeschlossen.